#wassinnvollestun für junge Menschen bis 26 Jahre FSJ und BFD

Ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder BFD (Bundesfreiwilligendienst) bietet dir die Möglichkeit, andere Menschen zu unterstützen und dabei selbst viel zu erleben, Neues zu entdecken und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Du kannst jede Menge Fachliches und Praktisches lernen, deine sozialen und persönlichen Kompetenzen erweitern, Gemeinschaft erleben und unsere Gesellschaft aktiv mitgestalten. Dabei bist du in allen unseren Einsatzstellen ein wichtiges Mitglied im Team.

Unterschied zwischen FSJ und BFD

Für junge Menschen bis 26 Jahre unterscheiden sich FSJ und BFD kaum voneinander. Bei beiden Diensten engagierst du dich in einer sozialen Einsatzstelle und nimmst an 25 Seminartagen teil. Einziger Unterschied: Freiwillige im BFD schließen eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ab. Im BFD nimmst du an einem fünftägigen Seminar zur politischen Bildung teil. Beide Freiwilligendienste werden als Vorpraktikum, als praktischer Teil der Fachhochschulreife oder an Hochschulen anerkannt.

Detailinformationen

Ein FSJ oder BFD dauert in der Regel zwölf Monate und beginnt am 1. September eines Jahres. Ein späterer Einstieg ist je nach freien Plätzen noch bis zum April möglich.

Mindestdauer des FSJ oder BFD sind sechs Monate, die maximale Dauer beträgt 18 Monate.

Im FSJ und BFD engagierst du dich in Vollzeit in der Einsatzstelle. Ein FSJ oder BFD in Teilzeit (von mehr als 20 Stunden in der Woche) ist nur dann möglich, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst. Als ein solches berechtigtes Interesse gilt z.B. die Betreuung eines Kindes oder Angehörigen, eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die Wahrnehmung eines Bildungs- oder Qualifizierungsangebots (z.B. Sprachkurs) sowie andere schwerwiegende Gründe. Bei einem FSJ oder BFD in Teilzeit reduziert sich das Taschengeld.

Du hast mindestens neun Jahre die Schule besucht (=Vollzeitschulpflicht erfüllt) und bist noch nicht älter als 26 Jahre.

FSJ und BFD stehen auch geflüchteten jungen Menschen oder Interessierten aus dem Ausland offen: als Voraussetzung solltest du dich in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen können (Sprachniveau B2 oder höher).

Für dein Engagement im FSJ oder BFD erhältst du monatlich

  • 320 €, ab September 2024: 350€ Taschengeld
  • Verpflegungsgeld zwischen 50 € und 150 € (je nach Einsatzstelle)
  • freie Unterkunft bzw. eine Mobilitätspauschale von mindestens 49 €

Du bist während des Jahres kostenfrei sozialversichert.

Deine Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld (solange du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast).

  • Urlaub (in den meisten Einsatzstellen 30 Tage im Jahr)
  • einen Freiwilligendienst-Ausweis, der dir bei allen staatlichen und vielen weiteren Institutionen zu Ermäßigungen verhilft
  • ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über deine Tätigkeit im FSJ/BFD
  • ein Zertifikat über deine erworbenen fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen
  • Anerkennung als Vorpraktikum für bestimmte Berufe
  • Anerkennung als praktischer Teil der Fachhochschulreife
  • Anerkennung als Wartesemester
  • Bonuspunkte für bestimmte Studiengänge und Lehrberufe
  • ein zugewiesener Studienplatz bleibt erhalten

Neben der praktischen Tätigkeit in einer Einsatzstelle nimmst du während des FSJ/BFD an 25 Bildungstagen in Form von vier Seminarwochen und mehreren Einzeltagen teil. Das Programm der Seminartage kannst du zusammen mit anderen Freiwilligen deiner Seminargruppe mitbestimmen und gestalten. Geleitet und durchgeführt werden die Seminartage von unseren pädagogischen Mitarbeiter*innen, an die du dich während des ganzen Jahres mit Fragen oder bei Problemen wenden kannst.

Für Teilnehmer*innen am BFD findet eine der Seminarwochen (zu einem Thema aus dem Bereich politische Bildung) an einem der Bildungszentren des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben statt.

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