#wassinnvollestun Du fragst - wir antworten

Anstatt zu reisen oder zu jobben, möchtest du lieber deine Zeit mit einem Freiwilligendienst verbringen? Super, wir freuen uns über deine Entscheidung! Damit du dich über FSJ und BFD informieren kannst, haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen hier zusammengestellt. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Dich!

Allgemeines zu FSJ und BFD

Für junge Menschen bis 26 Jahre unterscheiden sich FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) kaum voneinander. Bei beiden Diensten engagierst du dich in einer sozialen oder gemeinwohlorientierten Einsatzstelle und nimmst zusammen mit anderen Freiwilligen an 25 Seminartagen teil.

Einziger Unterschied: Freiwillige im BFD schließen eine BFD-Vereinbarung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ab und nehmen an einem vom Bund angebotenen fünftägigen Seminar zur politischen Bildung teil.

Beide Freiwilligendienste werden als Vorpraktikum, als praktischer Teil der Fachhochschulreife oder an Hochschulen gleichermaßen anerkannt.

Da es beim BFD keine Altersbeschränkung gibt, steht der BFD auch Menschen über 26 Jahre offen (BFD 27+).

Alles rund um FSJ und BFD

Grundsätzlich können alle ein FSJ oder einen BFD machen, die sich sozial engagieren und Neues erfahren möchten.
Mit einer Einschränkung: Du musst mindestens das 9. Schuljahr beendet haben, und beim FSJ den Freiwilligendienst vor dem 27. Geburtstag beenden. Beim BFD gibt es keine Altersgrenze nach oben.

FSJ und BFD stehen allen Menschen aus der ganzen Welt offen. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Du musst Dich im Alltag auf Deutsch verständigen können (Sprachniveau B2 oder höher). Du solltest Interesse an einem freiwilligen Engagement haben.

Du lebst nicht in Deutschland? Dann führen wir das Bewerbungsgespräch mit dir per zoom. Bei einer Zusage schließen wir eine Vereinbarung mit dir. Mit der Vereinbarung kannst du bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland ein Visum beantragen.

Das FSJ und der BFD für junge Menschen bis 26 Jahre beginnt im September eines Jahres. Ein späterer Einstieg ist möglich.
BFD-Freiwillige über 26 Jahre können jederzeit in den BFD 27+ einsteigen.

Die normale Dauer eines FSJ oder BFD beträgt zwölf Monate. Die Mindestdauer ist sechs Monate, die Höchstdauer 18 Monate.

Einsatzbereiche

Von der Kinderkrippe bis zur Senior*innen-WG! Wir bieten 1.500 Stellen in mehr als 600 Einrichtungen in ganz Baden-Württemberg: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Krankenhäuser und Fachkliniken, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für Senior*innen, Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Einrichtungen im Bereich Bildung, Kultur oder Sport. Eine Übersicht über alle Stellen findest du unter FSJ/BFD-Stellen.

Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig (Betreuung, Freizeitgestaltung, Pflege, Unterstützung im Alltag, Hauswirtschaft) - wichtig ist uns, dass du in einem Team arbeitest und viel Kontakt zu den Betreuten/Klient*innen deiner Einsatzstelle hast.

Hier findest du Infos und Filme zu allen Tätigkeitsbereichen im FSJ und BFD bis 26, hier für den BFD 27+.

Die Einrichtung, in der du in deinem Freiwilligendienst tätig bist, wird „Einsatzstelle“ genannt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Einsatzstelle nicht alleine einen Freiwilligendienst durchführen kann. Es gibt daher anerkannte „Träger“ wie das Wohlfahrtswerk, deren Aufgabe es ist, die vorgeschriebenen Seminare und Bildungstage durchzuführen und die Freiwilligen während des Jahres zu begleiten. Der Träger hält Kontakt zu den Einsatzstellen, damit gewährleistet ist, dass dort alle Qualitätsstandards für das FSJ und den BFD eingehalten werden. Die Einsatzstellen können sich mit allen Fragen an den Träger wenden.

Voraussetzungen

Eigentlich muss du nur mindesten neun Jahre die Schule besucht haben
(Vollschulzeitpflicht erfüllt). Und für ein FSJ darfst du nicht älter als 26 Jahre sein.

Und du solltest natürlich Interesse daran haben, dich ein Jahr freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren. Aber sonst wärst du ja nicht hier...

In einigen Tätigkeitsbereichen (Bereich Kinder und Jugendliche, Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäuser etc.) ist es Voraussetzung, dass die Freiwilligen gegen Masern geimpft bzw. immun sind. Mehr Infos erfährst du unter https://www.masernschutz.de. In vielen Bereichen ist eine Impfung gegen Covid 19 empfehlenswert. Im Pflege-Bereich können eine aktive Immunisierung gegen Hepatitis B oder andere Schutzimpfungen sinnvoll sein. Näheres hierzu erfährst du beim Vorstellungsgespräch.

Nein, nicht grundsätzlich. Ein paar Einsatzstellen wünschen sich Freiwillige mit Führerschein.

Leistungen

Du bekommst monatlich ein Taschengeld von 350 €. Im BFD 27+ bekommst du bis 644 €. Als Verpflegungspauschale werden dir je nach Einsatzstelle zwischen 50 €  und 150 €, im BFD 27+ bis zu 333 € ausbezahlt. Zusätzlich erhältst du freie Unterkunft oder eine Mobilitätspauschale von mindestens 49 €. Damit kannst du dir das Deutschlandticket oder wenn Du jünger als 27 bist das D-Ticket JugendBW kaufen. Du bist während des Jahres kostenfrei sozialversichert. Die Eltern von Freiwilligen bis 25 Jahre sind weiterhin berechtigt, Kindergeld zu bekommen. Hinzu kommen noch ein Freiwilligendienstausweis für viele Ermäßigungen und ein qualifiziertes Zeugnis am Ende des FSJ oder BFD.

Ja, einige Einsatzstellen bieten ihren Freiwilligen eine kostenfreie Unterkunft während des FSJ oder BFD. Wenn du Interesse an einer Einsatzstelle mit Unterkunft hast, dann gib das bitte bei deiner Bewerbung an uns an.

Alle staatlichen und viele privaten Institutionen (Museen, Schwimmbäder, Kinos etc.) gewähren dir eine Ermäßigung beim Eintritt. Außerdem kannst Du unter 27 Jahren das D-Ticket JugendBW für 365€ für 12 Monate kaufen.

Mit einem FSJ oder BFD sammelst du auf jeden Fall Pluspunkte in deinem Lebenslauf! Viele Ausbildungsstätten und Arbeitgeber*innen - auch im nicht-sozialen Bereich - honorieren einen Freiwilligendienst. Außerdem wird für bestimmte Berufe das FSJ oder der BFD als Vorpraktikum anerkannt. Zwölf Monate FSJ oder BFD gelten als praktischer Teil der Fachhochschulreife.

Bei der Vergabe eines Studienplatzes erhältst du für einige Studienfächer (zum Beispiel Lehramt für Grund-, Haupt- und Sonderschule oder Soziale Arbeit) einen Bonus. FSJ und BFD zählen bei der Bewerbung um ein Studium als Wartezeit und ein bereits zugewiesener Studienplatz verschafft dir bei einer erneuten Bewerbung Vorrang.

Bewerbung

Ist ja klar, was wir jetzt antworten: Je früher desto besser! Dann hast du noch die Auswahl unter vielen attraktiven Stellen, und die Einsatzstellen und Betreuten freuen sich, wenn klar ist, wer den aktuellen Freiwilligen nachfolgt. Also am besten ab Januar bewerben. Doch meist finden wir auch noch für „Spätentschlossene“ einen Platz.

Für Interessierte am BFD 27+ spielt der Bewerbungszeitpunkt keine Rolle, da sie jederzeit in den BFD 27+ einsteigen können.

Beides ist möglich. Bitte schicke in jedem Fall eine Bewerbung ans Wohlfahrtswerk - am liebsten ist es uns, wenn du dazu unser Online-Formular nutzt. Auf der Seite FSJ/BFD-Stellen kannst du schon mal nachschauen, welche Stellen wir anbieten. Schreibe gerne, welche Einsatzstellen oder Arbeitsbereiche dich besonders interessieren. Wir laden dich anschließend zu einem persönlichen Gespräch ein und suchen gemeinsam mit dir nach einer passenden Einsatzstelle. Bei einem Hospitationstag in der Einrichtung kannst du diese kennen lernen und feststellen, ob dir die Tätigkeiten und das Umfeld gefallen.

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