Wenn Sie keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten und Pflegegrad 2 oder mehr haben, können Sie Pflegegeld beantragen, welches Sie zur Finanzierung selbst organisierter Pflege verwenden können. Um die Qualität der häuslichen Pflege zu stärken und pflegende Angehörige zu unterstützen, schreibt der Gesetzgeber (nach § 37 Abs. 3 SGB XI) verpflichtende Pflegeberatungsbesuche vor. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen.
Der Pflegeberatungsbesuch ist in folgenden Abständen vorgeschrieben:
Auch Pflegebedürftige, die einen Pflegedienst in Anspruch nehmen oder nur Pflegegrad 1 haben, können halbjährlich einen Pflegeberatungsbesuch in Anspruch nehmen, wenn sie das möchten. Hier trägt die Pflegekasse ebenfalls die Kosten.