Unsere Alltagsbegleiter sind rund um die Uhr in der Wohnung anwesend: Sie bereiten das Frühstück vor und kochen, begleiten Sie während des Tages und sind da für Gespräche, Anliegen und gemeinsame Aktivitäten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres gewählten Pflegedienstes kommen in die Wohnung, um ärztliche Verordnungen auszuführen und sich um die Medikamente zu kümmern.
Ambulante Wohngemeinschaften eignen sich auch für schwer pflegebedürftige Personen und Menschen mit Demenz. Bei Vorliegen eines Pflegegrads erhalten die Bewohner Zuschüsse der Pflegekasse auf ambulantem Niveau.
Beim Einzug in eine unserer ambulanten Wohngemeinschaften werden unterschiedliche Verträge abgeschlossen:
Mietvertrag: Wie bei allen Mietwohnungen üblich, wird auch für ein WG-Zimmer und die gemeinsame Nutzung der Gemeinschaftsflächen ein Mietvertrag geschlossen.
Betreuungsvertrag: Im Betreuungsvertrag werden die 24-stündige Präsenzzeit durch Mitarbeitende in den Räumlichkeiten der WG und deren Leistungen vereinbart. Dabei geht es insbesondere um die Hilfestellung bei der Haushaltsführung sowie die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen und der Gestaltung des Alltags. Im Einzelnen wird damit sichergestellt, dass Ihnen rund um die Uhr ein Ansprechpartner in der WG zur Verfügung steht, der Tagesablauf strukturiert ist und Mahlzeiten zubereitet, die Wäsche versorgt und die Räumlichkeiten gepflegt werden. Nicht erbracht werden umfängliche pflegerische Hilfen, insbesondere bei der Körperpflege, und behandlungspflegerische Maßnahmen.
Pflegevertrag: Wenn Sie pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen möchten, schließen Sie einen Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl ab. Mit diesem vereinbaren Sie die Einzelheiten entsprechend Ihrem persönlichen Bedarf.