Die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Seminartage führen wir in Form von Seminarwochen und Einzeltagen durch. Die Termine teilen wir den Einsatzstellen rechtzeitig mit. Die Seminartage gelten als Arbeitszeit.
Mehr zur pädagogischen Begleitung und den Seminaren erfahren Sie auf unseren Seiten für interessierte junge Menschen.
Für den FSJ-Einsatz entstehen Ihnen Kosten für
Das Wohlfahrtswerk übernimmt die Ausbezahlung des Taschengeldes, des Verpflegungsgeldes und ggf. des Fahrtkostenzuschusses sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserer ausführlichen Infomappe, die Sie gerne über unser Kontaktformular anfordern können.
Gerne können Sie auch per Telefon oder E-Mail Kontakt mit dem Regionalbüro in Ihrer Nähe aufnehmen.