„Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.
Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen. Er fördert damit das lebenslange Lernen; jungen Freiwilligen bietet er die Chance, praktische und soziale Kompetenzen zu erwerben und erhöht für benachteiligte Jugendliche die Chancen des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben.
Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung einzubringen und weiterzuvermitteln. Die Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt arbeitsmarktneutral.“
(Auszug aus der Präambel der BFD-Vereinbarung)
Während der BFD für junge Menschen bis 26 Jahre in vielen Punkten dem FSJ angeglichen ist, haben Menschen ab 27 Jahre im BFD 27+ die Möglichkeit, sich auch in Teilzeit (mind. 21 Stunden/Woche) zu engagieren.
Sowohl der BFD als auch der BFD 27+ beinhalten neben der Tätigkeit in der Einsatzstelle die Teilnahme an Seminartagen und eine pädagogische Begleitung, die durch einen anerkannten Träger durchgeführt werden muss.
Der Gesetzgeber schreibt für den BFD die Teilnahme an Seminaren bzw. Seminartagen vor. Das Wohlfahrtswerk als Träger des BFD führt die Seminare durch.
Wird der BFD über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart oder verlängert, erhöht sich die Zahl der Seminartage um einen Tag je Monat der Verlängerung.
Die Seminartage gelten als Arbeitszeit; während der Seminarzeit kann kein Urlaub genommen werden.
Für den BFD-Einsatz in Ihrem Hause entstehen Ihnen Kosten für
Sie erhalten beim Bundesfreiwilligendienst als Einsatzstelle vom Bund (BAFzA) einen Zuschuss für Ihre Ausgaben an Taschengeld und Sozialversicherung. Dieser beträgt für Freiwillige bis 26 Jahre monatlich 300 Euro, für Freiwillige ab 27 Jahre monatlich 400 Euro. Für Freiwillige in Teilzeit wird der Zuschuss anteilig gewährt.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit dem Wohlfahrtswerk eine Vereinbarung mit Aufgabenübertragung abschließen. In diesem Fall übernimmt das Wohlfahrtswerk die Ausbezahlung des Taschengeldes sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung.
Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes (BAFzA).
Wenn Sie Interesse oder weitere Fragen haben, dann nehmen Sie gerne per Telefon oder E-Mail Kontakt mit dem Regionalbüro in Ihrer Nähe auf oder nutzen unser Kontaktformular.