Unsere Mobilen Dienste unterstützen Sie dabei, so lange wie möglich in Ihrer eigenen Wohnung in vertrauter Umgebung zu leben. Wir begleiten Sie zum Arzt oder zu einer Behörde, helfen im Haushalt oder führen notwendige Pflegemaßnahmen durch.
Wir helfen Ihnen beispielsweise beim Waschen und Ankleiden, übernehmen ärztlich verordnete Leistungen wie Wundversorgung und Medikamentengabe oder kaufen für Sie ein.
Weitere Informationen und Kontakt: Mobile Dienste Wohlfahrtswerk Region Fellbach
Wenn Sie weiterhin zu Hause wohnen, den Tag aber gerne gemeinsam mit anderen verbringen möchten, bietet sich der Besuch unserer Tagespflege an. Fachlich gut ausgebildetes Personal begleitet die Gäste der zwölf Tagespflegeplätze den Tag über. Morgens werden Sie vom Fahrdienst abgeholt und abends wieder sicher nach Hause gebracht.
Die Tagespflege eignet sich auch gut für Menschen mit Demenz. Und natürlich können Sie zum Kennenlernen einen Probetag bei uns verbringen. Sprechen Sie uns an unter Telefon 0711 57541-33
Wenn Ihre Versorgung und Betreuung in Ihrer eigenen Wohnung zeitweise nicht gewährleistet ist, oder Sie nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung brauchen, dann ist die zeitlich begrenzte Kurzzeitpflege im Hause am Kappelberg eine komfortable Lösung. Pflegenden Angehörigen ermöglicht die Kurzzeitpflege, sich selbst einmal einen Urlaub zu gönnen, einen erforderlichen Kur- oder Krankenhausaufenthalt zu absolvieren und nicht zuletzt auch notwendige Ruhepausen einzulegen.
Im Haus am Kappelberg steht ein eigener Bereich mit elf Plätzen in Einzelzimmern für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Wir gestalten Ihren Alltag so weit wie möglich nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten.
Für die Nachtpflege stehen im Haus am Kappelberg drei Plätze zur Verfügung. Der Gast wird zum Abendessen in unsere Einrichtung gebracht und wir übernehmen dann bis zum nächsten Morgen die Betreuung und Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie die Medikamenteneinnahme. Die Gäste der Nachtpflege können sich vom Einschlafen bis zum Aufwachen sicher und geborgen fühlen.
Die Nachtpflege bietet Ihnen als pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, in der Nacht ungestört durchschlafen zu können und ihren Ehepartner, die Mutter oder den Vater gut versorgt zu wissen. Auch für Angehörige demenzkranker Menschen, die in der Nacht sehr aktiv sind, kann die Nachtpflege eine Entlastung sein.
Unsere Küche kocht täglich frische Menüs, die wir in Warmhalteboxen in Porzellangeschirr liefern und bei Bedarf gerne für Sie anrichten. Von Montag bis Freitag stehen zwei Menüs zur Auswahl, eines davon ein Schonkostgericht und für Diabetiker geeignet. Samstag und Sonntag gibt es ein Menü. Kunden unseres Mobilen Dienstes können zusätzlich Frühstück und Abendessen bestellen.
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Unser Gästemittagstisch steht von Montag bis Freitag allen offen, die gerne in Gesellschaft essen möchten oder nicht so gerne kochen. Unsere Küche bereitet täglich wechselnde frische Gericht zu und achtet auf eine ausgewogene, gesunde und saisonale Zusammensetzung.
Sie haben die Auswahl zwischen zwei Menüs, die auch für Diabetiker geeignet sind. Auch kulinarische Ausflüge in andere Länder und Regionen stehen immer wieder auf dem Speiseplan.
Es reicht, wenn Sie sich einen Tag vorher anmelden unter Telefon 0711 57541-0
Wenn Sie keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten und eine Pflegestufe vorliegt, erhalten Sie Pflegegeld, das Sie zur Finanzierung selbst organisierter Pflege etwa durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte verwenden können. Wir übernehmen den von der Pflegekasse vorgeschriebenen regelmäßigen Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI, so dass Sie weiterhin Ihr Pflegegeld erhalten. Die Kosten für diese Besuche werden übrigens von den Pflegekassen übernommen.
Weitere Informationen und Kontakt: Mobile Dienste Wohlfahrtswerk Region Fellbach
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 2.231,31 € | 2.931,58 € | 3.445,67 € | 3.981,67 € | 4.222,60 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
635,47 € | 635,47 € | 635,47 € | 635,47 € | 635,47 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
463,30 € | 463,30 € | 463,30 € | 463,30 € | 463,30 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
463,60 € | 463,60 € | 463,60 € | 463,60 € | 463,60 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € |
Gesamtsumme | 3.940,00 € | 4.640,27 € | 5.154,36 € | 5.690,37 € | 5.931,29 € |
Erstattung Pflegekasse* | 131,00 € | 805,00 € | 1.319,00 € | 1.855,00 € | 2.096,00 € |
Verbleibende Kosten** | 3.809,00 € | 3.494,33 € | 3.494,42 € | 3.494,42 € | 3.494,35 € |
bei mehr als 12 Monaten | 3.153,40 € | 3.153,47 € | 3.153,47 € | 3.153,42 € | |
bei mehr als 24 Monaten | 2.698,82 € | 2.698,87 € | 2.698,87 € | 2.698,83 € | |
bei mehr als 36 Monaten | 2.130,60 € | 2.130,62 € | 2.130,62 € | 2.130,60 € | |
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2 ** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand. |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 74,30 € | 97,07 € | 113,25 € | 130,11 € | 137,67 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
21,08 € | 21,08 € | 21,08 € | 21,08 € | 21,08 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
15,40 € | 15,40 € | 15,40 € | 15,40 € | 15,40 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
10,82 € | 10,82 € | 10,82 € | 10,82 € | 10,82 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € |
Gesamtsumme | 126,41 € | 149,18 € | 165,36 € | 182,22 € | 189,78 € |
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen. Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit einen Zuschuss von bis zu 1.854,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € |
Investitionskosten (Kaltmiete) |
5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € |
Gesamtsumme | 124,64 € | 124,64 € | 124,64 € | 124,64 € | 124,64 € |
Für die Abholung fällt eine Fahrdienstvergütung an, die sich nach der Entfernung Ihres Wohnorts bemisst. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad (§41 SGB XI). Für die Finanzierung der Tagespflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 37,19 € | 47,68 € | 57,21 € | 66,75 € | 71,52 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
7,52 € | 7,52 € | 7,52 € | 7,52 € | 7,52 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
5,32 € | 5,32 € | 5,32 € | 5,32 € | 5,32 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Gesamtsumme | 55,03 € | 65,52 € | 75,05 € | 84,59 € | 89,36 € |
Mit der Pflegereform 2017 wurden die Beiträge der Pflegekasse zur Nachtpflege deutlich erhöht. Diese Beiträge werden zusätzlich zum Pflegegeld oder der Pflegesachleistung gezahlt. Für die Finanzierung der Nachtpflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2024 |
Atrium
Wohnfläche: von 23,70 bis 33,30 m²
Kaltmiete pro m²: 8,95 €/Monat
Notruf und Soziale Betreuung: 100,00 €/Monat
Hochhaus
Wohnfläche: von 22,90 bis 47,10 m²
Kaltmiete pro m²: 7,95 €/Monat
Notruf und Soziale Betreuung: 100,00 €/Monat