In unserem Pflegeheim im zentralen Neubau leben Sie in einer überschaubaren Gruppe in familiärer Atmosphäre. Es ist in sieben voneinander unabhängige Wohngemeinschaften mit jeweils 14 Einzelzimmern gegliedert. Mittelpunkt jeder Wohngemeinschaft ist der Wohn- und Essraum mit angrenzender Küche. Hier finden Sie stets Gesellschaft und Abwechslung. Vom großen Balken haben Sie einen schönen Blick auf den Garten. Ihr Schlafzimmer können Sie nach Ihren Wünschen einrichten. Jeweils zwei Zimmer teilen sich ein Bad mit Toilette.
Gemeinsam mit unseren Alltagsbegleitern gestalten Sie den Tagesablauf, entscheiden, was gekocht und wann gegessen wird. Ob und wie viel Sie sich einbringen möchten ist ganz Ihren Wünschen und Möglichkeiten überlassen. Die Alltagsbegleiter sind den ganzen Tag vor Ort. Die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes sind rund um die Uhr für Sie da und kommen nach Bedarf zu Ihnen. Sie sorgen für eine professionelle Pflege von geringem bis zu schwerstem Pflegebedarf. Auch für an Demenz Erkrankte ist diese Wohnform gut geeignet.
Im Betreuten Wohnen leben Sie als Mieter in gewohnter Unabhängigkeit und können aus einer Vielzahl von Serviceleistungen die richtigen Angebote für sich auswählen. Ein Hausnotruf gibt Sicherheit, und bei Fragen und Wünschen nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort auf. Unsere Mobilen Dienste unterstützen Sie bei Bedarf individuell und zuverlässig im Haushalt und Alltag. Bei Veranstaltungen und Aktivitäten im Haus schaffen wir gemeinsam mit Ihnen alle Voraussetzungen für eine lebendige Hausgemeinschaft. Angenehme Gesellschaft finden Sie außerdem in der Cafeteria oder beim offenen Gästemittagstisch.
Die 90 Mitwohnungen des Betreuten Wohnens sind barrierefrei und bequem über einen Aufzug zu erreichen. Sie haben die Wahl zwischen Ein- und Zweizimmer-Wohnungen mit einer Größe von rund 23 bis 42 Quadratmeter. Die Mieten liegen bei etwa 400 Euro für Einzel-Appartements und rund 770 Euro für Zweizimmer-Wohnungen.
In den meisten Fällen ist es möglich, in der betreuten Wohnung zu bleiben, auch wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Wir unterstützen Sie und vermitteln zusätzliche Hilfen für die Betreuung, im pflegerischen Bereich oder für den Haushalt.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 2.231,31 € | 2.931,58 € | 3.445,67 € | 3.981,67 € | 4.222,60 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
635,47 € | 635,47 € | 635,47 € | 635,47 € | 635,47 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
463,30 € | 463,30 € | 463,30 € | 463,30 € | 463,30 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
463,60 € | 463,60 € | 463,60 € | 463,60 € | 463,60 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € |
Gesamtsumme | 3.940,00 € | 4.640,27 € | 5.154,36 € | 5.690,37 € | 5.931,29 € |
Erstattung Pflegekasse* | 131,00 € | 805,00 € | 1.319,00 € | 1.855,00 € | 2.096,00 € |
Verbleibende Kosten** | 3.809,00 € | 3.494,33 € | 3.494,42 € | 3.494,42 € | 3.494,35 € |
bei mehr als 12 Monaten | 3.153,40 € | 3.153,47 € | 3.153,47 € | 3.153,42 € | |
bei mehr als 24 Monaten | 2.698,82 € | 2.698,87 € | 2.698,87 € | 2.698,83 € | |
bei mehr als 36 Monaten | 2.130,60 € | 2.130,62 € | 2.130,62 € | 2.130,60 € | |
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2 ** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand. |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 74,30 € | 97,07 € | 113,25 € | 130,11 € | 137,67 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
21,08 € | 21,08 € | 21,08 € | 21,08 € | 21,08 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
15,40 € | 15,40 € | 15,40 € | 15,40 € | 15,40 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
10,82 € | 10,82 € | 10,82 € | 10,82 € | 10,82 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € |
Gesamtsumme | 126,41 € | 149,18 € | 165,36 € | 182,22 € | 189,78 € |
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen. Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit einen Zuschuss von bis zu 1.854,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflege und Betreuung | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € |
Investitionskosten (Kaltmiete) |
5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € |
Gesamtsumme | 124,64 € | 124,64 € | 124,64 € | 124,64 € | 124,64 € |
Für die Abholung fällt eine Fahrdienstvergütung an, die sich nach der Entfernung Ihres Wohnorts bemisst. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad (§41 SGB XI). Für die Finanzierung der Tagespflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 37,19 € | 47,68 € | 57,21 € | 66,75 € | 71,52 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
7,52 € | 7,52 € | 7,52 € | 7,52 € | 7,52 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
5,32 € | 5,32 € | 5,32 € | 5,32 € | 5,32 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Gesamtsumme | 55,03 € | 65,52 € | 75,05 € | 84,59 € | 89,36 € |
Mit der Pflegereform 2017 wurden die Beiträge der Pflegekasse zur Nachtpflege deutlich erhöht. Diese Beiträge werden zusätzlich zum Pflegegeld oder der Pflegesachleistung gezahlt. Für die Finanzierung der Nachtpflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2024 |
Atrium
Wohnfläche: von 23,70 bis 33,30 m²
Kaltmiete pro m²: 8,95 €/Monat
Notruf und Soziale Betreuung: 100,00 €/Monat
Hochhaus
Wohnfläche: von 22,90 bis 47,10 m²
Kaltmiete pro m²: 7,95 €/Monat
Notruf und Soziale Betreuung: 100,00 €/Monat