In der Kurzzeitpflege betreuen wir ältere Menschen für einen befristeten Zeitraum im Haus im Park. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha kann man so Kräfte sammeln, um anschließend wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren.
Pflegende Angehörige können während einer Kurzzeitpflege zum Beispiel selbst in den Urlaub fahren oder einen eigenen Kur- oder Krankenhausaufenthalt wahrnehmen.
Auf Wunsch bringen wir das Mittagessen zu Ihnen nach Hause. Die stets frisch zubereiteten Gerichte ermöglichen eine ausgewogene, gesunde Ernährung und sind auch für Diabetiker geeignet. Wir legen großen Wert auf regionale Spezialitäten, die Zutaten stammen von Lieferanten aus der Umgebung. Während der Woche können Sie aus zwei Menüs auswählen, jeweils mit Suppe, Hauptspeise und Nachtisch.
Die Speisen liefern wir zwischen 11.00 und 13.00 Uhr auf Porzellangeschirr, was als positiven Nebeneffekt auch eine geringere Umweltbelastung bedeutet. Sie können Ihr Essen täglich oder nur für einzelne Tage bestellen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Verwaltung des Haus im Park unter der Telefonnummer 07476 9439-0 oder per E-Mail haus-im-park@wohlfahrtswerk.de
Wir beliefern auch Firmen, Schulen und Kindergärten.
Der Gästemittagstisch in unserer Cafeteria steht allen offen, die in Gemeinschaft essen möchten oder nicht so gerne kochen. Unsere Küche bereitet täglich wechselnde frische Gericht zu und achtet auf eine ausgewogene, gesunde und saisonale Zusammensetzung. Wir legen großen Wert auf regionale Spezialitäten, die Zutaten stammen von Lieferanten aus der Umgebung.
Unter der Woche können Sie aus zwei Menüs auswählen, jeweils mit Suppe, Hauptspeise und Nachtisch. Die Speisepläne von "Essen auf Rädern - Menü Mobil" gelten auch für den Gästemittagstisch.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne in der Verwaltung unter der Telefonnummer 07476 9439-0
oder per E-Mail: haus-im-park@wohlfahrtswerk.de
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 2.235,87 € | 3.099,80 € | 3.591,69 € | 4.104,57 € | 4.334,85 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
631,22 € | 631,22 € | 631,22 € | 631,22 € | 631,22 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
485,20 € | 485,20 € | 485,20 € | 485,20 € | 485,20 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
274,69 € | 274,69 € | 274,69 € | 274,69 € | 274,69 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 164,57 € | 164,57 € | 164,57 € | 164,57 € | 164,57 € |
Gesamtsumme | 3.791,55 € | 4.655,48 € | 5.147,37 € | 5.660,25 € | 5.890,53 € |
Erstattung Pflegekasse* | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Verbleibende Kosten** | 3.666,55 € | 3.511,32 € | 3.511,23 € | 3.511,13 € | 3.511,37 € |
bei mehr als 12 Monaten | 3.137,17 € | 3.137,09 € | 3.137,01 € | 3.137,20 € | |
bei mehr als 24 Monaten | 2.638,29 € | 2.638,24 € | 2.638,18 € | 2.638,32 € | |
bei mehr als 36 Monaten | 2.014,70 € | 2.014,67 € | 2.014,64 € | 2.014,71 € | |
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.03.2024 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2 ** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand. |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 73,50 € | 101,90 € | 118,07 € | 134,93 € | 142,50 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
20,75 € | 20,75 € | 20,75 € | 20,75 € | 20,75 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
15,95 € | 15,95 € | 15,95 € | 15,95 € | 15,95 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
9,03 € | 9,03 € | 9,03 € | 9,03 € | 9,03 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 5,41 € | 5,41 € | 5,41 € | 5,41 € | 5,41 € |
Gesamtsumme | 124,64 € | 153,04 € | 169,21 € | 186,07 € | 193,64 € |
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen. Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.03.2024 |
Die Vermietung dieser betreuten Wohnungen erfolgt durch die Wohnungseigentümer.