Das Wohn- und Pflegezentrum Flugfeld bietet auf zwei Etagen insgesamt 57 Pflegeplätze in stationären Wohngemeinschaften. Mittelpunkt jeder Wohngemeinschaft ist die gemütliche Wohnküche mit Wohnzimmer. Hier finden Sie stets Gesellschaft, Abwechslung sowie eine familiäre Atmosphäre. Ganz nach den eigenen Wünschen und Stimmungen kann sich jeder an der Gemeinschaft beteiligen, oder sich in die eigenen vier Wände (Einzelzimmer mit eigenem Bad) zurückziehen. Unsere Alltagsbegleiter sind tagsüber für Sie da. Sie sorgen für die familiäre Atmosphäre gestalten zusammen mit Ihnen den Tag. In jeder Wohngemeinschaft wird täglich gekocht. Wer möchte, kann beim Kochen oder Backen mitmachen.
Unsere Pflegekräfte sind rund um die Uhr vor Ort. Sie sorgen für eine optimale und professionelle Pflege, sei es mit geringem oder auch mit hohem Pflegebedarf.
Eine biodynamische Beleuchtung in den Wohngemeinschaften orientiert sich am Verlauf des Tageslichts und ist besonders wertvoll für Menschen, die sich überwiegend in Innenräumen aufhalten. Sie steigert das Wohlbefinden und die Sicherheit.
Unsere stationären Wohngemeinschaften eignen sich auch für schwer pflegebedürftige und demenzkranke Menschen. Sie bieten alle Leistungen eines klassischen Pflegeheims und werden von der Pflegekasse auch leistungsrechtlich wie diese behandelt. Die Zuschüsse sind die gleichen wie im Pflegeheim.
Im Betreuten Wohnen leben Sie als Mieter in gewohnter Unabhängigkeit und können aus einer Vielzahl von Serviceleistungen die richtigen Angebote für sich auswählen. Ein Hausnotruf gibt Sicherheit und bei Fragen und Wünschen nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort auf.
Die 24 Mietwohnungen des Betreuten Wohnens liegen im dritten und vierten Stock, sind barrierefrei und bequem über einen Aufzug zu erreichen. Die Zwei- und Dreizimmerwohnungen sind zwischen 46 und 82 Quadratmeter groß und verfügen über Balkon oder Loggia. Die Mieten liegen zwischen 591 und 1147 Euro. Zu den regelmäßig stattfindenden Gemeinschaftsveranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen und können sich auch selbst an der Organisation von Aktivitäten beteiligen.
In den meisten Fällen ist es möglich, auch dann in der betreuten Wohnung zu bleiben, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Wir unterstützen Sie auch in schwierigen Lebensphasen und vermitteln zusätzliche Hilfen für die Betreuung, im pflegerischen Bereich oder für den Haushalt.
Weitere Informationen sowie beispielhafte Darstellungen der Wohnungen finden Sie in unserer Broschüre.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 2.285,45 € | 2.986,64 € | 3.500,73 € | 4.036,73 € | 4.277,66 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
624,83 € | 624,83 € | 624,83 € | 624,83 € | 624,83 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
485,20 € | 485,20 € | 485,20 € | 485,20 € | 485,20 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
868,19 € | 868,19 € | 868,19 € | 868,19 € | 868,19 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € |
Gesamtsumme | 4.409,99 € | 5.111,17 € | 5.625,27 € | 6.161,27 € | 6.402,19 € |
Erstattung Pflegekasse* | 131,00 € | 805,00 € | 1.319,00 € | 1.855,00 € | 2.096,00 € |
Verbleibende Kosten** | 4.278,99 € | 3.956,98 € | 3.957,06 € | 3.957,06 € | 3.957,00 € |
bei mehr als 12 Monaten | 3.607,78 € | 3.607,85 € | 3.607,85 € | 3.607,80 € | |
bei mehr als 24 Monaten | 3.142,19 € | 3.142,24 € | 3.142,24 € | 3.142,20 € | |
bei mehr als 36 Monaten | 2.560,20 € | 2.560,23 € | 2.560,23 € | 2.560,21 € | |
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2 ** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand. |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 75,13 € | 98,18 € | 115,08 € | 132,70 € | 140,62 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
20,54 € | 20,54 € | 20,54 € | 20,54 € | 20,54 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
15,95 € | 15,95 € | 15,95 € | 15,95 € | 15,95 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
28,54 € | 28,54 € | 28,54 € | 28,54 € | 28,54 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € |
Gesamtsumme | 144,97 € | 168,02 € | 184,92 € | 202,54 € | 210,46 € |
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen. Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit einen Zuschuss von bis zu 1.854,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflege und Betreuung | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € |
Investitionskosten (Kaltmiete) |
15,58 € | 15,58 € | 15,58 € | 15,58 € | 15,58 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € |
Gesamtsumme | 135,22 € | 135,22 € | 135,22 € | 135,22 € | 135,22 € |
Für die Abholung fällt eine Fahrdienstvergütung an, die sich nach der Entfernung Ihres Wohnorts bemisst. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad (§41 SGB XI). Für die Finanzierung der Tagespflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 |
Wohn- und Pflegezentrum Flugfeld
Wohnfläche: von 46,74 bis 82,45 m²
Kaltmiete pro m²: von 12,92 bis 16,04 €/Monat
Notruf und Soziale Betreuung: 105,00 €/Monat