Wohnformen für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf haben sich seit Einführung der Pflegeversicherung teils wegen, teils trotz eines versäulten Leistungsrechts weiterentwickelt.
Dazu zählen Betreutes Wohnen in Kombination mit Tagespflegebesuch und ambulante Wohngemeinschaften mit Präsenzabdeckung rund um die Uhr. Manche Weiterentwicklungen wurden durch die leistungsrechtlichen Säulen aber verhindert; zum Beispiel fällt eine flexible Ausgestaltung des Pflegeheimangebotes schwer.
Hinzu kommt: Konzeptionell und organisatorisch haben sich mit „stationären Wohngemeinschaften“ bzw. Pflegeheimen nach dem sogenannten „Hausgemeinschaftskonzept“ und durch den Fortschritt in Pflegewissenschaft und Gerontologie erhebliche Veränderungen ergeben. Dennoch lag der Fokus der zurückliegenden Reformen der Pflegeversicherung vor allem auf der
ambulanten Versorgung. Eine Weiterentwicklung der SGB XI-Leistungen für Pflegeheimbewohner beschränkte sich auf die Etablierung voll aus der Pflegeversicherung finanzierter Betreuungsassistenz.
Wir überlegen im Wohlfahrtswerk und gemeinsam mit anderen Einrichtungsträgern daher, wie sich die leistungsrechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen verändern müssen, damit unsere bestehenden Ideen zur künftigen ‚Lebenswelt Pflegeheim’ umsetzbar werden können.
Mit unserer diesjährigen Fachtagung „Pflegeheime 2025 - strukturelle Entwicklungsperspektiven“ wollten wir die bestehenden Ideen beschreiben und Wege zur Umsetzung aufzeigen.
Wir bedanken uns herzlich bei den Referentinnen und Referenten des Fachtages für ihre interessanten Vorträge.
Die Thematik der Fachtagung kann in den Blättern der Wohlfahrtspflege, Themenheft "Pflege" (Heft 1/2016), nachgelesen werden,
siehe Online-Archiv.
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