Pflegebedürftige ältere Menschen, die nicht mehr länger zu Hause wohnen können oder möchten, finden im Haus Heckengäu einen neuen Lebensort mit familiärer Atmosphäre. Unser Angebot umfasst 54 Pflegeplätze in Einzelzimmern. Darüber hinaus verfügen wir über sechs Einzelzimmer in der Kurzzeitpflege.
Bis auf Pflegebett und Nachttisch können die Zimmer nach dem persönlichen Geschmack auch mit eigenen Möbeln eingerichtet werden.
Im Betreuten Wohnen führen Sie Ihren Haushalt selbstständig weiter. Und genießen gleichzeitig die Sicherheit eines Notrufs und eines Ansprechpartners für individuelle Fragen und Wünsche. Alle betreuten Wohnungen sind altersgerecht ausgestattet und auch für gehbehinderte Menschen gut zugänglich.
In den meisten Fällen ist es möglich, in der betreuten Wohnung zu bleiben, auch wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Wir unterstützen Sie auch in schwierigen Lebensphasen und vermitteln zusätzliche Hilfen für die Betreuung, im pflegerischen Bereich oder für den Haushalt.
Die Wohnungen im Haus Sonnenbühl werden von uns betreut. Sieben der Wohnungen sind im Besitz der Stadt Heimsheim und werden von dieser an Heimsheimer Bürger vermietet (die anderen Wohnungen befinden sich in Privatbesitz). Bei Fragen zu den städtischen Wohnungen hilft Ihnen Marco Habiger von der Stadt Heimsheim gerne weiter. Kontakt: Marco Habiger, Tel. 07033 5357-53, habiger@heimsheim.de
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 2.279,98 € | 2.996,07 € | 3.510,16 € | 4.046,16 € | 4.287,09 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
610,23 € | 610,23 € | 610,23 € | 610,23 € | 610,23 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
460,56 € | 460,56 € | 460,56 € | 460,56 € | 460,56 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
418,88 € | 418,88 € | 418,88 € | 418,88 € | 418,88 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € | 146,32 € |
Gesamtsumme | 3.915,97 € | 4.632,05 € | 5.146,15 € | 5.682,15 € | 5.923,08 € |
Erstattung Pflegekasse* | 131,00 € | 805,00 € | 1.319,00 € | 1.855,00 € | 2.096,00 € |
Verbleibende Kosten** | 3.784,97 € | 3.476,45 € | 3.476,53 € | 3.476,53 € | 3.476,47 € |
bei mehr als 12 Monaten | 3.125,84 € | 3.125,91 € | 3.125,91 € | 3.125,85 € | |
bei mehr als 24 Monaten | 2.658,36 € | 2.658,41 € | 2.658,41 € | 2.658,37 € | |
bei mehr als 36 Monaten | 2.074,01 € | 2.074,04 € | 2.074,04 € | 2.074,02 € | |
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2 ** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand. |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 74,95 € | 98,49 € | 115,39 € | 133,01 € | 140,93 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
20,06 € | 20,06 € | 20,06 € | 20,06 € | 20,06 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
15,14 € | 15,14 € | 15,14 € | 15,14 € | 15,14 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
13,77 € | 13,77 € | 13,77 € | 13,77 € | 13,77 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € |
Gesamtsumme | 128,73 € | 152,27 € | 169,17 € | 186,79 € | 194,71 € |
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen. Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit einen Zuschuss von bis zu 1.854– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € |
Investitionskosten (Kaltmiete) |
9,04 € | 9,04 € | 9,04 € | 9,04 € | 9,04 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € | 4,81 € |
Gesamtsumme | 128,68 € | 128,68 € | 128,68 € | 128,68 € | 128,68 € |
Für die Abholung fällt eine Fahrdienstvergütung an, die sich nach der Entfernung Ihres Wohnorts bemisst. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad (§41 SGB XI). Für die Finanzierung der Tagespflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.01.2025 |
Sonnenbühl
Sieben der betreuten Wohnungen sind im Besitz der Stadt Heimsheim und werden von dieser an Heimsheimer Bürger vermietet (die anderen Wohnungen befinden sich in Privatbesitz). Bei Fragen zu den städtischen Wohnungen hilft Ihnen Marco Habiger von der Stadt Heimsheim gerne weiter. Kontakt: Marco Habiger, Tel. 07033 5357-33, habiger@heimsheim.de