Sie möchten in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben, obwohl Sie zunehmend Hilfe und Pflege benötigen? Die Mitarbeiter unserer Mobilen Dienste kommen zu Ihnen nach Hause und helfen bei der täglichen Körperpflege, beim Aufstehen und zu Bett gehen, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Baden. Ihre Zuverlässigkeit, ihre fachliche Kompetenz und ihr persönliches Bemühen geben Sicherheit und Stütze bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben.
Unsere Mobilen Dienste bieten auch häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung an. Erfahrene Fachpflegekräfte übernehmen dabei Verbandswechsel, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, Medikamentengabe und -überwachung und vieles andere.
Wenn Sie weiterhin zu Hause wohnen, den Tag aber gerne gemeinsam mit anderen verbringen möchten, bietet sich der Besuch unserer Tagespflege an. Fachlich gut ausgebildetes Personal begleitet die Gäste der zwölf Tagespflegeplätze den Tag über. Morgens werden sie vom Fahrdienst abgeholt und abends wieder sicher nach Hause gebracht.
Die Tagespflege eignet sich auch gut für Menschen mit Demenz. Und natürlich können Sie zum Kennenlernen einen Probetag bei uns verbringen.
Kontakt: Dagmar Nill, Telefon 07473 376-105
In der Kurzzeitpflege betreuen wir ältere Menschen für einen befristeten Zeitraum im Haus an der Steinlach. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha kann man so Kräfte sammeln, um anschließend wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren.
Pflegende Angehörige können während einer Kurzzeitpflege zum Beispiel selbst in den Urlaub fahren oder einen eigenen Kur- oder Krankenhausaufenthalt wahrnehmen. Im Haus an der Steinlach stehen vier Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.
Für alle, die gerne in Gemeinschaft essen oder nicht so gerne kochen, ist unser Gästemittagstisch eine gute Alternative. Wir kochen täglich zwei verschiedene Menüs, an den Wochenenden eines. Alle Zutaten stammen von ausgewählten Anbietern aus der Region. Eine abwechslungsreiche und gesunde Ernährung, die auch für Diabetiker geeignet ist, ist selbstverständlich.
Das Menü besteht aus Suppe, Hauptspeise mit Salat sowie Nachtisch. Eine Anmeldung hilft uns bei der Planung, wir freuen uns aber auch über jeden spontanen Gast.
Kontakt und Anmeldung: Volker Schinzinger, Küchenleitung, Telefon 07473 376-109
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, weil Sie die Pflege privat – zum Beispiel durch Angehörige oder Nachbarn - organisieren, verpflichtet Sie der Gesetzgeber, regelmäßige Pflegeberatungsbesuche in Anspruch zu nehmen.
Unsere Mobilen Dienste bieten diese Besuche an und kommen zu Ihnen nach Hause. Wir beraten Sie individuell in Ihrer Pflegesituation und geben wichtige Anregungen und Hilfestellungen.
Wir begleiten und unterstützen Sie zu Hause - für mehrere Stunden am Tag, während der Nacht oder auch rund um die Uhr. Eine ausgebildete Alltagsbegleiterin oder ein Alltagsbegleiter kommt zu Ihnen und ist als feste Bezugsperson für Sie da. Gemeinsam gestalten Sie den Tag nach Ihren Gewohnheiten und Interessen.
Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, in dieser Zeit eigene Termine wahrzunehmen oder sich eine kleine Auszeit zu gönnen.
Unsere zertifizierten Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter garantieren hohe Qualität. Sie sind beim Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg angestellt und sozialversichert.
Tel. 07473 / 376-0
haus-an-der-steinlach@wohlfahrtswerk.de
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 2.259,29 € | 2.954,69 € | 3.446,59 € | 3.959,77 € | 4.189,75 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
654,03 € | 654,03 € | 654,03 € | 654,03 € | 654,03 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
454,17 € | 454,17 € | 454,17 € | 454,17 € | 454,17 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
541,48 € | 541,48 € | 541,48 € | 541,48 € | 541,48 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 165,18 € | 165,18 € | 165,18 € | 165,18 € | 165,18 € |
Gesamtsumme | 4.074,15 € | 4.769,55 € | 5.261,44 € | 5.774,63 € | 6.004,60 € |
Erstattung Pflegekasse* | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Verbleibende Kosten** | 3.949,15 € | 3.647,07 € | 3.646,98 € | 3.647,14 € | 3.647,11 € |
bei mehr als 12 Monaten | 3.294,59 € | 3.294,51 € | 3.294,64 € | 3.294,63 € | |
bei mehr als 24 Monaten | 2.824,61 € | 2.824,56 € | 2.824,65 € | 2.824,64 € | |
bei mehr als 36 Monaten | 2.237,15 € | 2.237,12 € | 2.237,16 € | 2.237,16 € | |
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.04.2024 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2 ** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand. |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 102,39 € | 133,90 € | 156,19 € | 179,45 € | 189,87 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
29,64 € | 29,64 € | 29,64 € | 29,64 € | 29,64 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
20,58 € | 20,58 € | 20,58 € | 20,58 € | 20,58 € |
Investitionskosten (Doppelzimmer) |
17,80 € | 17,80 € | 17,80 € | 17,80 € | 17,80 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 5,43 € | 5,43 € | 5,43 € | 5,43 € | 5,43 € |
Gesamtsumme | 175,84 € | 207,35 € | 229,64 € | 252,90 € | 263,32 € |
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen. Die Preise der solitären Kurzzeitpflege und die der Doppelzimmer können abweichen. Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.04.2024 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 74,27 € | 97,13 € | 113,30 € | 130,17 € | 137,73 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
21,50 € | 21,50 € | 21,50 € | 21,50 € | 21,50 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
14,93 € | 14,93 € | 14,93 € | 14,93 € | 14,93 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
17,80 € | 17,80 € | 17,80 € | 17,80 € | 17,80 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 5,43 € | 5,43 € | 5,43 € | 5,43 € | 5,43 € |
Gesamtsumme | 133,93 € | 156,79 € | 172,96 € | 189,83 € | 197,39 € |
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen. Die Preise der solitären Kurzzeitpflege und die der Doppelzimmer können abweichen. Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit einen Zuschuss von bis zu 1774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.04.2024 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflege und Betreuung | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € |
Investitionskosten (Kaltmiete) |
12,46 € | 12,46 € | 12,46 € | 12,46 € | 12,46 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 4,59 € | 4,59 € | 4,59 € | 4,59 € | 4,59 € |
Gesamtsumme | 131,88 € | 131,88 € | 131,88 € | 131,88 € | 131,88 € |
Für die Abholung fällt eine Fahrdienstvergütung an, die sich nach der Entfernung Ihres Wohnorts bemisst. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad (§41 SGB XI). Für die Finanzierung der Tagespflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.06.2024 |
Falltorstraße 70
Wohnfläche: von 26,88 bis 47,01 m²
Kaltmiete pro m²: 9,50 €/Monat
Notruf und Soziale Betreuung: 98,00 €/Monat